Sollte sich Ihre Pflegeversicherung dazu entscheiden, Ihre heimische Situation mit einem Treppenlift zu unterstützen, so können bis zu 4.000€ pro Anspruchnehmer geltend machen. Im Fall einer
gemeinschaftlich genutzten Wohnanlage können auch Anspruchnehmer Ihren Zuschuss zusammenlegen (bis max. 4 Personen / Stand 2019)